Einfuhr
- Zollanmeldung zur Überlassung in den freien Verkehr über ATLAS
- Prüfung von Rechnung, Frachtpapieren und Ursprungsnachweisen
- Berechnung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer vorab
- Weiterleitung des Einfuhrabgabenbescheids
Preise
Sie zahlen pro Zollanmeldung, nicht nach Aufwand. Den Preis kennen Sie, bevor wir anfangen – auch bei Sonderfällen.
Onlinehändler, Import aus China: 40 Artikel, 2 Zolltarifnummern
Zoll und Einfuhrumsatzsteuer setzt der Zoll fest – sie kommen separat hinzu.
Eine Warenposition ist enthalten. Artikel mit derselben Zolltarifnummer fassen wir zu einer Position zusammen.
Festpreise pro Vorgang. Sie zahlen nur, was Ihre Sendung wirklich braucht.
| Leistung | Einheit | Netto |
|---|---|---|
| Einfuhranmeldung (ATLAS) | je Anmeldung | 70,00 € |
| Ausfuhranmeldung inkl. Ausfuhrbegleitdokument | je Anmeldung | 50,00 € |
| Weitere Warenpositionnur bei Waren mit abweichender Zolltarifnummer | je Position | 5,00 € |
| Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 | je Dokument | 65,00 € |
| Warenverkehrsbescheinigung A.TR. | je Dokument | 65,00 € |
Nicht die Stückzahl zählt, sondern die Zolltarifnummern. 500 gleiche Artikel sind eine Position. Nur unterschiedliche Warenarten ergeben weitere Positionen.
Handelsrechnung, Frachtpapiere und Frachtkosten von Anfang an – dann bleibt es beim Grundpreis und Ihre Ware wird nicht aufgehalten.
Braucht Ihr Kunde im Zielland eine EUR.1 oder A.TR., kommt das Dokument zum Festpreis hinzu. Wir sagen Ihnen vorher, ob es sich lohnt.
Nein. Zoll und Einfuhrumsatzsteuer setzt der Zoll fest. Sie werden entweder über Ihr eigenes Aufschubkonto abgebucht oder sind direkt beim Zollamt zu entrichten. Unsere Preise gelten nur für die Abwicklung.
Ja, Unternehmen brauchen für Zollanmeldungen eine EORI-Nummer. Die Nummer beantragen Sie selbst kostenlos beim Zoll.
Die Handelsrechnung, die Frachtpapiere (z. B. CMR, Luftfrachtbrief oder Konnossement) und die Frachtkostenrechnung. Je nach Ware zusätzlich Packliste oder Ursprungsnachweis.
Import: in der Regel am selben oder nächsten Werktag, je nachdem, wann Ihre Unterlagen bei uns eingehen.
Export mit Gestellung am Amtsplatz: Die Ware wird direkt beim Zollamt gestellt. Das Ausfuhrbegleitdokument haben Sie innerhalb weniger Stunden.
Export mit Gestellung außerhalb des Amtsplatzes: Liegen uns Ihre Unterlagen bis 12 Uhr vor (donnerstags bis 10 Uhr), erhalten Sie das Ausfuhrbegleitdokument am folgenden Werktag um 10 Uhr.
Schicken Sie uns Rechnung und Frachtpapiere. Wir nennen Ihnen den Preis, bevor wir anfangen.