FAQ
Häufige Fragen
Die Fragen, die wir am Telefon am häufigsten hören, kurz beantwortet.
Allgemein
Was macht eine Zollagentur?
Wir erstellen für Sie die Zollanmeldungen bei der Einfuhr und Ausfuhr, prüfen Ihre Unterlagen und kümmern uns um die Kommunikation mit dem Zoll. Sie schicken uns die Papiere, wir erledigen den Rest.
Arbeiten Sie auch für Privatpersonen?
Ja. Wir übernehmen auch einzelne Sendungen für Privatpersonen, zum Beispiel wenn Sie etwas außerhalb der EU gekauft haben oder Waren in ein Drittland verschicken.
Muss ich dafür nach Rheine kommen?
Nein. Ihre Unterlagen schicken Sie uns einfach per E-Mail. Den Rest erledigen wir, und Sie erhalten die fertigen Dokumente ebenfalls digital.
Brauchen Sie eine Vollmacht von mir?
Ja. Damit wir die Zollanmeldung in Ihrem Namen abgeben dürfen, brauchen wir einmalig eine Vollmacht. Die Vorlage schicken wir Ihnen zu.
Preise und Abrechnung
Was kostet eine Zollanmeldung?
Eine Einfuhranmeldung kostet ab 70 € netto, eine Ausfuhranmeldung inklusive Ausfuhrbegleitdokument ab 50 € netto. EUR.1 und A.TR. kosten je 65 € netto. Alle Preise finden Sie auf unserer Preisseite.
Was ist eine Warenposition?
Alle Artikel mit derselben Zolltarifnummer bilden eine Position. 500 gleiche Artikel sind also eine Position. Nur wenn Ihre Sendung Waren mit unterschiedlichen Zolltarifnummern enthält, kommen je weitere Position 5 € netto hinzu.
Sind Zoll und Einfuhrumsatzsteuer im Preis enthalten?
Nein. Die Abgaben setzt der Zoll fest. Sie werden entweder über Ihr eigenes Aufschubkonto abgebucht oder sind direkt beim Zollamt zu entrichten. Unsere Preise gelten nur für die Abwicklung.
Import
Welche Unterlagen brauchen Sie für eine Einfuhr?
Die Handelsrechnung, die Frachtpapiere (z. B. CMR, Luftfrachtbrief oder Konnossement) und die Frachtkostenrechnung. Je nach Ware zusätzlich eine Packliste oder einen Ursprungsnachweis.
Brauche ich eine EORI-Nummer?
Unternehmen brauchen für Zollanmeldungen eine EORI-Nummer. Privatpersonen brauchen in der Regel keine. Die Nummer beantragen Sie selbst kostenlos beim Zoll.
Wie schnell ist meine Sendung abgefertigt?
In der Regel am selben oder nächsten Werktag, je nachdem, wann Ihre Unterlagen bei uns eingehen.
Export
Was ist das Ausfuhrbegleitdokument (ABD)?
Das ABD begleitet Ihre Ware bis zur Ausgangszollstelle an der EU-Grenze. Verlässt die Ware die EU, erhalten Sie den Ausgangsvermerk. Er ist Ihr Nachweis für die umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferung.
Was ist der Unterschied zwischen Gestellung am Amtsplatz und außerhalb?
Mit Gestellung am Amtsplatz wird die Ware direkt beim Zollamt vorgeführt. Das ABD haben Sie dann innerhalb weniger Stunden. Mit Gestellung außerhalb des Amtsplatzes brauchen wir Ihre Unterlagen bis 12 Uhr (donnerstags bis 10 Uhr), das ABD kommt am folgenden Werktag um 10 Uhr.
Wann brauche ich eine EUR.1 oder A.TR.?
Wenn Ihr Kunde in einem Land sitzt, mit dem die EU ein Präferenzabkommen hat, bzw. in der Türkei. Mit dem Nachweis zahlt er weniger oder gar keinen Einfuhrzoll. Wir prüfen gern vorab, ob das bei Ihrer Ware möglich ist.